Hilfe zur Selbsthilfe

Womit beschäftigen wir uns?

  • Beratung und Schulung der Waldbesitzer
  • Waldpflege, Naturschutz und Landschaftspflege
  • Holzeinschlagsarbeiten und Holzverkaufsvermittlung
  • Forstschutz, Verkehrsicherungsarbeiten und finanzielle Unterstützung nach Waldbrand
  • Beantragung, Projektbetreuung und Abrechnung von Fördermitteln
  • Einsatz von Forstlohnunternehmen
  • Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen

 

Für wen arbeiten wir?

Für folgende Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigten einer Waldfläche:

  • dem Bürger
  • die Kommune oder Gemeinde
  • die Kirchengemeinde
  • das Gesellschaftsunternehmen

 

Wie arbeiten wir?

Es erfolgt eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Flurstück und Eigentümer. Mit jedem Waldbesitzer werden die Kosten und Erlöse allein abgerechnet. Alle notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten werden auf der Grundlage von Beratungsgesprächen und einem Finanzierungsplan besprochen.

Der Waldbesitzer entscheidet selbst, ob er die vorgeschlagenen Arbeiten auf seiner Waldfläche auch durchführen lassen möchte. Ist der Waldbesitzer mit der vorgeschlagenen forstwirtschaftlichen Arbeit einverstanden, handelt die FBG im Namne und auf Rechnung des Waldbesitzers.

Die Eigentumsrechte des Waldbesitzers werden grundsätzlich nicht berührt.

 

Was sind wir?

Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) ist eine juristische Person des Privatrechts (§ 16 Bundeswaldgesetz) in der Zusammenschlussform "Waldverein". Die Anerkennung nach § 19 BWaldG und die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB erfolgte durch das zuständige Landwirtschaftsministerium des Land Brandenburg.

 

Wer leitet den Waldverein?

Organe des Waldvereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung.

Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen bei der Betreuung der Waldbesitzer und die Bewirtschaftung der Waldflächen erfordern von uns die Zusammenarbeit und Unterstützung von externen Betriebswirten, Forstingenieuren, Steuerbe-ratern, Juristen und staatlichen Behörden mit jahrelanger Erfahrung.

 

Wie finanzieren wir uns?

Der Waldverein erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben von den Waldbesitzern Mitgliedsbeiträge und Gebühren für einzelne gesonderte Dienstleistungen. Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die kostenlose Betreuung der Waldbesitzer durch forstliches Fachpersonal u. a. über Dienstleistungsverträge, eine Betriebshaftpflicht-Versicherung und die Zahlung eines finanziellen Zuschusses zur Wiederaufforstung einer Waldfläche nach einem Waldbrand.

 

Außerdem organisieren wir:

    

  • Waldbegehungen mit praktischen Beratungsgesprächen
  • Einweisungen ins Waldeigentum (prov. Feststellung der Grenzen) 
  • Vermittlung von Schulungskursen, z. B über den Umgang mit der Motorsäge
  • Vermittlung von Fortbildungskursen in forstlichen Bildungseinrichtungen
  • aktuelle Fachinformationen durch Informationsblätter