Waldbrand - was nun ?

Die Waldbrandsaison beginnt in der Regel Anfang März und dauert oft bis Mitte Oktober.

Nach § 20 Absatz 3 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG Bdbg) übernimt das Land Brandenburg für alle Waldbesitzarten die Waldbrandüber-wachung und hat dafür eigens ein Waldbrand-Frühwarnsystem eingerichtet.

 

Beobachteten noch vor Jahren Waldarbeiter von Feuerwachtürmen die Wälder, so sind es jetzt Spezialkammeras mit optischen Sensoren, die kontinuirlich ein 360 Grad-Panorama der umliegenden Waldflächen aufnehmen und ständig ihre Informationen an einer der 6 Waldbrandzentralen im Land Brandenburg weiterleiten.

 

Es gibt 5 Waldbrandwarnstufen. Welche Waldbrandwarnstufe zur Zeit aktuell ist, können Sie unter dieser Internetadresse erfahren:

 

                      www.luis-bb.de/f/wb_warn/F7100001/default.aspx

 

Darüber hinaus kann die untere Forstbehörde bei besonderen Gefahrenlagen einzelne Waldgebiete aller Eigentumsarten für das Betreten sperren.

 

Solten Sie doch einmal einen Waldbrand entdecken, dann ist umgehend

  • die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112
  • die Polizei       unter der Notrufnummer 110
  • oder eine Forstdienststelle anzurufen

 

Es sollten von Ihnen folgende wichtige Informationen gegeben werden:

  1. Wo es brennt
  2. Was oder wie es brennt
  3. Sind Menschen in Gefahr
  4. Von wo Sie anrufen

 Allgemeine Verantwortlichkeiten und wichtige Verhaltensregeln bei einer

 Brandwache

 

  • Der vorbeugende Brandschutz obliegt den Waldbesitzern (s.a. § 20 LWaldG Bdbg).
  • Die Brandbekämpfung müssen die kommunalen Behörden (Feuerwehr) durchführen und das kostenlos.
  • Gelöschte Waldbrandflächen sind vom Einsatzleiter der Feuerwehr an den Waldbesitzer zu übergeben (s.a. § 35 des Katastrophengesetzes Bdbg).

 

 

  

Wichtig für Sie als Waldbesitzer

 

  1. Nicht zur Übernahme der Brandfläche durch den Einsatzleiter der Feuerwehr drängen lassen.
  2. Können Sie selbst nicht entscheiden, ob die Waldbrandfläche von der Feuerwehr richtig und vollständig abgelöscht ist, so holen Sie sich Rat und Hilfe beim diensthabenden Waldbrand-Revierförster.
  3. Organisieren Sie wenn nötig eine Brandwache.
  4. Nehmen Sie eine Brandwache wirklich ernst, den jeder weitere Einsatz der Feuerwehr wird dann richtig teuer für Sie.
  5. Melden Sie den Waldbrand bei der Geschäftsstelle der FBG an, um alle weiteren Schritte zu besprechen. 

 Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter dem Link

                      Mitglieder>Zuschuss nach Waldbrand