Gemeinsam mehr erreichen
Angesichts der neuen Herausforderungen durch den Klimawandel, die eine angepasste Waldbewirtschaftung erfordern, der fortschreitenden Professionalisierung in der Holzverarbeitung und den steigenden Erwartungen der Öffentlichkeit an Waldbewirtschafter, stehen wir heute vor vielfältigen Anforderungen.
Viele Vorteile einer Mitgliedschaft
z.B.:
Beratung und Beförsterung
Unsere Dienstleistungen gewährleisten eine effektive, pflegliche und nachhaltige Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen mit unserem qualifizierten Fachpersonal.
Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Als Waldbesitzer*in sind Sie in der Verantwortung, wenn Dritten bei Forstarbeiten oder auf Waldwegen etwas passiert.
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Aufforstungs-Zuschuss nach Waldbrand
Schadensfall steht dem Mitglied ein Aufforstungs-Zuschuss zu.
Wer kann Mitglied werden
Bei uns können sich verschiedene Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigte von Waldflächen als Mitglieder anmelden, darunter:
- Private Waldbesitzer: Alle Bürger, die eine Waldfläche besitzen.
- Kommunen und Gemeinden: Öffentliche Einrichtungen, die Waldflächen verwalten.
- Kirchengemeinden: Religiöse Institutionen, die Waldflächen besitzen oder nutzen.
- Gesellschaftsunternehmen: Firmen und Unternehmen, die Waldflächen besitzen oder bewirtschaften.
Unsere Mitglieder profitieren von einer professionellen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Jahresbeitrag
Jährlicher Mitgliedsbeitrag je Mitglied bis 2,5 ha = 10 EUR
Jährlicher Mitgliedsbeitrag je Mitglied ab 2,5 ha = 4 EUR/ha
Entgelte für die Holzvermarktung/Waldpflege
Die Kosten für die Waldpflege inkl. Holzvermarktung (Planung, Organisation, Auszeichnen, Kontrolle und Holzvermarktung) beträgt für Mitglieder 10 % pro verkaufsfähigem Rohholz.
sonstige Entgelte
Der Verkauf von weiteren Waldprodukten (z.B. Weihnachtsbäume, Brennholz), die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie die Abwicklung von Gestattungsverträgen (z.B. Wegerechte, Filmdreharbeiten, Lagerplatzanlagen) werden individuell nach Stundenaufwand abgerechnet.
Waldbesitzer - Haftpflichtversicherung
Alle Mitglieder unserer Forstbetriebsgemeinschaft sind haftpflichtversichert.
Der finanzielle Schutz umfasst dabei eine Versicherungssumme in Höhe von pauschal 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Versichert sind insbesondere:
- Haftpflichtschäden bei Dritten, die aus dem Besitz und der Bewirtschaftung der bei der Forstbetriebsgemeinschaft gemeldeten Waldflächen resultieren
- Haftpflichtschäden z. B. bei Holzernte, Holzabsatz, bei Bestandesbegründungen, Kultur- und Forstschutzarbeiten oder bei Wegebau und Unterhaltung
- Haftpflichtschäden aus der Verletzung den Verkehrssicherungspflichten
Damit sind Sie als Waldbesitzer aber nicht von der Pflicht der Eigenkontrolle ihrer Waldbestände hinsichtlich der Verkehrssicherung entbunden.
Aufforstungs-Zuschuss nach Waldbrand
Spezielle Vorschrift für die Mitglieder der FBG „Fresdorfer Heide"
1. Nutzer
Nutzer im Sinne dieser speziellen Vorschrift sind alle Mitglieder, soweit sie in der vom Vorstand der FBG eingerichteten und jährlich veränderbaren Mitgliederflächen- und Stimmenliste, die wesentlicher Bestandteil dieser Vorschrift ist, aufgeführt sind. Die angegebene Flächengröße des einzelnen Mitgliedes in der Mitgliederflächen- und Stimmenliste umfaßt stets alle in seinem Eigentum befindlichen Nadel- und Laubholzbestände.
2. Leistungen im Schadensfall
An Leistungen im Schadensfall sieht diese Vorschrift vor:
- für die 1 - 40 jährigen Bestände sowie für die über 40jährigen Bestände einen Aufforstungs-Zuschuss nach den Grundlagen, wie sie unter der Anlage vermerkt sind, zu gewähren.
- Das Alter berechnet sich von der Begründung des jeweils betroffenen Bestandes bis zum Zeitpunkt seiner Vernichtung durch Feuer.
3. Schadensmeldungen und -abwicklung
Jeder eintretende Schaden muß innerhalb von 5 Werktagen vom Mitglied bei der Geschäftsstelle der FBG angemeldet werden. Gleichzeitig ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Die Schadensregulierung erfolgt dann zwischen der FBG (Vorstand) und dem Mitglied. Dazu ist der Eigentumsnachweis für die betroffene Waldfläche erforderlich (Grundbuchauszug).
Grundlage jeder Zuschussregulierung ist der Waldbrand-Berichtsbogen, der notwendige Informationen über den Brand enthält. Er wird vom zuständigen Revierförster erstellt. Die FBG wird von der Forstbehörde eine Kopie des Waldbrand-Berichtsbogens anfordern.
4. Ausnahmeregelung
Den Mitgliedern steht es frei, Einzelversicherungen abzuschließen. In diesem Fall wird von der FBG kein Zuschuss im Schadensfall gezahlt. Der im Mitgliedsbeitrag enthaltene Betrag von 1,24 EUR zum Waldbrandschutz wird dann nicht erhoben.
5. Schlussbestimmung
Diese Vorschrift „Aufforstungs-Zuschuss nach Waldbrand" wurde auf der Mitgliederversammlung der FBG „Fresdorfer Heide" am 14. April 2000 beschlossen und tritt ab 01. April 2001 in Kraft.
6. Anlage
Höhe des Zuschusses für die notwendige Wiederaufforstung nach Waldbrand
Alter des Bestandes 0 bis 9 Jahren - 1.247,55 € Zuschuss in EUR
Alter des Bestandes 10 bis 19 Jahren - 1.523,65 € Zuschuss in EUR
Alter des Bestandes 20 bis 29 Jahren - 1.850,88 € Zuschuss in EUR
Alter des Bestandes 30 bis 39 Jahren - 1.247,55 € Zuschuss in EUR
Alter des Bestandes ab 40 Jahren - 1.022,58 € Zuschuss in EUR
Die Anlage wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.April 2000 beschlossen und ist Bestandteil der Vorschrift.
Für die Finanzierung des Aufforstungs-Zuschusses werden jährlich 15.000 EUR aus den vorhandenen Rücklagen zweckgebunden bereit gestellt.
Lust mit uns zuarbeiten
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und Sie erhalten eine kompetente Beratung und Hilfe, auf Wunsch auch direkt Vor Ort in Ihrem Wald. Wir freuen uns auf Sie!