Waldpolitik

Landschaft und Bevölkerung im Bereich der heutigen Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) "Fresdorfer Heide" waren vor 1945 geprägt durch die Landwirtschaft auf bäuerlichem Besitz. Der Ertrag aus den land- und forstwirtschaftlichen Flächen bildete größtenteils die wirtschaftliche Grundlage des bäuerlichen Lebens.

 

Die einst staatlich verordnete gemeinsame Waldbewirtschaftung  

Nach dem 2. Weltkrieg erfolgte in den Jahren von 1946 bis 1947 in Ostdeutschland die Bodenreform bei der Landarbeiter, Umsiedler und waldarme Bauern 433.000 ha Wald erhielten.

Schon 1946 bildeten sich nach einer von der Politik vorgegebenen "Orientierung" erste Waldgemeinschaften, deren Arbeit durch staatliche Fachkräfte der Forstwirtschaft unterstützt wurden.

Mit der Bildung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) ab 1952 übernahm die LPG auch die Bewirtschaftung des Waldes in bäuerlichem Besitz.

 

Damit ist erstmalig in Ostdeutschland aus einer individuellen Waldbewirtschaftung eine großflächige gemeinsame Waldbewirtschaftung geworden.

 

Mit der Anordnung vom 06.07.1966 über die Bildung und das Musterstatut für die Kooperation zwischen den LPGn mit Waldbesitz, kam es dann zur Bildung von

zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft (ZEW).

Die ZEW standen damals für betriebswirtschaftlichen Erfolg bei der gemeinsamen Bewirtschaftung des bäuerlichen Waldes.

 

Politische Entscheidungen in der DDR führten 1974, nach nur 8 Jahren wieder zur Auflösung dieser ZEWn. Die nun wieder in der Verantwortung der LPG zurückgeführten Waldflächen sind danach unter dem Vorwand einheitlicher Waldbewirtschaftung über alle Eigentumsgrenzen hinweg zur Bewirtschaftung an die örtlich zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) übergeben worden.

Die StFB bewirtschafteten bis 1990 über 94% des LPG Waldes in Ostdeutschland.

 

Waldbesitzer die mit Erfolg bisher ihre Waldflächen nicht zur Betreuung über-geben hatten, wurden dann ab etwa 1985 auf Drängen der Räte der Kreise, Abt. Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zum Abschluss von Bewirtschaftungs- verträgen mit den StFB gedränkt.

 

Die klassischen Lanwirtschaftsbetriebe mit Waldbesitz gibt es nicht

Mit der politischen Wende 1989 haben die Grundeigentümer im Land Brandenburg wieder die volle Verfügungsgewalt über ihren Wald zurück erhalten.

 

Zu einer Gründungswelle von landwirtschaftlichen Familienbetrieben deren Betriebsinhaber auch Wald bewirtschaften kam es aber nicht. In Brandenburg haben sich im ländlichen Raum die juristischen Gesellschaften, entstanden aus den früheren großen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) gegenüber den kleinen Familienbetrieben durchgesetzt.

 

Walbesitzer die Mitglied in der FBG "Fresdorfer Heide" werden sind keine Land- und Forstwirte, sondern Arbeitnehmer oder Selbstständige mit Tätigkeiten in anderen Bereichen der Volkswirtschaft, Rentner oder Pensionäre.

 

Es gilt festzustellen, dass mit jedem Wechsel des Waldeigentums die Beziehungen zum Wald immer "loser" werden.

 

Das das zurückerhaltende Waldeigentum von vielen bis in die heutige Zeit nicht angenommen wird, hat u.a etwas damit zu tun, dass die politische Willkür des  ehemaligen DDR Staates und das staatlich verordnete jahrzehntelange nichts tun dürfen auf seinem Grund und Boden, zu einer bisher nicht gekannten und beispiellosen Entfremdung vom Waldeigentum geführt hat.