FBG 'Fresdorfer Heide' w.V.

Vorschaubild FBG 'Fresdorfer Heide' w.V.

Vorstand der FBG

Schulstraße 2
14974 Ludwigsfelde

(03378) 2088554 Geschäftsstelle

E-Mail:
Homepage: www.waldbesitz.de

Öffnungszeiten:

Melden Sie sich bitte bei einem Besuch vorher per E-Mail an.

33 Jahre

       Forstbetriebsgemeinschaft „Fresdorfer Heide“ w.V.

1991- 2024

 

Herzlich Willkommen im brandenburger Wald und bei der Forstbetriebsgemeinschaft „Fresdorfer Heide“ w. V.


Unser forstwirtschaftlicher Zusammenschluss wurde im August 1991 von 8 Waldbesitzern gegründet.

Wir können auf lange und sehr gute Erfahrungen in Sachen forstwirtschaftliche Dienstleistungen und forstliche Beratungs- und Betreuungsleistungen zurückblicken. Am 14. Oktober 2016 hat der Vorstand vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Herrn Jörg Vogelsänger eine Ehrenurkunde als Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit erhalten.

Durch den Beitritt zum Paneuropäischen Forstzertifizierungssystem (PEFC) sind wir auch in der Zukunft ein kompetenter, ökologisch und nachhaltig arbeitender Partner für alle privaten Waldbesitzer.

Wir betreuen Waldbesitzer in 54 Gemarkungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Nuthe-Urstromtal und in der kreisfreien brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam.

Womit beschäftigen wir uns?

 

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    • Beratung der Waldbesitzer

 

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    • Waldpflege und Naturschutz

 

  •  

    • Holzeinschlagsarbeiten und Holzverkauf

 

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    • allgemeiner Forstschutz und Vermittlung von Verkehrssicherungsarbeiten

 

  •  

    • finanzielle Unterstützung nach einem Waldbrand

 

  •  

    • Betriebshaftpflichtversicherung

 

  •  

    • Beantragung, Projektbetreuung und Abrechnung von Fördermitteln

 

  •  

    • Einsatz von Forstunternehmen für alle forstlichen Arbeiten

 

  •  

    • Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen

 

  •  

    • Beschaffung von Material und Geräten für die Waldbewirtschaftung


Für wen arbeiten wir?
Für folgende Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigte einer Waldfläche: den Bürger, die Kommune oder Gemeinde, die Kirchengemeinde oder das Wirtschaftunternehmen mit Waldbesitz.

Wie arbeiten wir?
Es erfolgt eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer. Alle notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten werden auf der Grundlage von Finanzierungsplänen besprochen. Der Eigentümer entscheidet, ob er die vorgeschlagenen Arbeiten auf seiner Waldfläche auch durchführen möchte. Die Eigentumsrechte des einzelnen Waldbesitzers werden nicht berührt. Die waldgesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg  (LWaldG) und die Satzung der FBG sind einzuhalten.

Was sind wir?
Die Forstbetriebsgemeinschaft ist eine juristische Person des Privatrechts (§ 16 Bundeswaldgesetz) in der Zusammenschlussform "Waldverein". Die Anerkennung nach § 19 BWaldG und die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB erfolgte durch das MIL des Landes Brandenburg Abteilung Forstwirtschaft.

Wer leitet den Waldverein?
Organe des Waldvereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen erfordern die Zusammenarbeit von Betriebswirten, Forstingenieuren, Steuerberatern, Juristen und staatlichen Behörden mit jahrelanger Erfahrung.

Wie finanzieren wir uns?
Der Waldverein erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Mitgliedsbeiträge und Entgelte für einzelne Dienstleistungen.

Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die kostenlose Betreuung durch forstliches Fachpersonal auf der Grundlage von Verträgen. 
 

Außerdem gibt es bei uns:

 

  •  

    • Waldbegehungen mit praktischen Tipps für Ihre  Waldbewirtschaftung

 

  •  

    • Vermittlung von Schulungskursen

 

  •  

    • aktuelle Fachinformationen durch eigenes Informationsblatt

 


Aktuelle Meldungen

Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung

Alle Mitglieder unserer Forstbetriebsgemeinschaft sind  haftpflichtversichert.

Der finanzielle Schutz umfasst dabei eine Versicherungssumme in Höhe von pauschal 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Versichert sind insbesondere:

  • Haftpflichtschäden bei Dritten, die aus dem Besitz und der Bewirtschaftung der bei der Forstbetriebsgemeinschaft gemeldeten Waldflächen resultieren

  • Haftpflichtschäden z. B. bei Holzernte, Holzabsatz, bei Bestandesbe- gründungen, Kultur- und Forstschutzarbeiten oder bei Wegebau und Unterhaltung

  • Haftpflichtschäden aus der Verletzung der Verkehrssiche-rungspflichten

Damit sind Sie als Waldbesitzer aber nicht von der Pflicht der Eigenkontrolle  ihrer Waldbestände hinsichtlich der Verkehrssicherung entbunden.

Wie hoch ist mein Mitgliedsbeitrag 2025 ?

(15.01.2025)

Alle Mitglieder, die einen Waldpflegevertrag abgeschlossen haben, erhalten (mit der Post bzw. per Mail) eine Vertragskopie zurück und ebenso die neue Berechnung des aktuellen Mitgliedsbeitrags. Dies soll im ersten Quartal 2025 erfolgen.